Prophylaxe · ein Leben mit gesunden Zähnen

 

Prophylaxe heißt Vorbeugen. Daher verstehen wir unter zahnärztlicher Prophylaxe alle Maßnahmen, die geeignet sind, der Entstehung von Krankheiten an den Zähnen und dem Zahnhalteapparat vorzubeugen. Das Ziel bedeutet im Idealfall die lebenslange Gesunderhaltung von Zahn und Zahnhalteapparat und die Verhinderung von frühzeitigem Zahnverlust. Die Prophylaxe ist auch zentraler Bestandteil der Parodontitistherapie, sowohl in der Vorbereitung der Behandlung der Erkrankung selbst als auch der ständigen Nachsorge nach der Therapie.

Zentraler Bestandteil der Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung ( PZR ).
Sie beinhaltet das Entfernen von Zahnstein, Belägen und Verfärbungen auf der Zahnoberfläche, das gründliche Reinigen von Zahnzwischenräumen und ggf. Zahnfleischtaschen. Durch Anwendung verschiedener Polierpasten wird die Zahnoberfläche veredelt und damit widerstandsfähiger gegen die Besiedlung mit Bakterien. Abschließend wird der Zahnschmelz fluoridiert.

Bei der Erwachsenenprophylaxe können weiterführende Maßnahmen sein:

  • individuelle Unterweisung in häuslicher Zahnpflege und Putztechnik
  • Demonstration von geeigneten Hilfsmitteln wie Zahnseide und Interdentalbürsten
  • Beratung über Materialien zur häuslichen Mundhygiene (Zahnpasten, Zahnbürsten, Mundspüllösungen, orale Desinfektionslösungen)
  • Ernährungsberatung
  • Ermittlung verschiedener Indices zur Überwachung des Behandlungserfolges
  • Vorbehandlung einer weiterführenden Parodontitistherapie mit Beratung über Ursachen und Therapie
  • Bakterienbestimmung im Rahmen der Parodontitistherapie
  • Lokale oder generelle Maßnahmen zur Reduzierung der Bakterienzahl im Mund (local / full mouth desinfection)

Wie häufig eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden sollte hängt von vielen individuellen Faktoren ab und muss nach Ihrem Risikoprofil für Sie speziell festgelegt werden. Pro Jahr kann demnach 1 bis 4mal eine PZR notwendig sein.

 
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Die Erwachsenenprophylaxe ist in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Kosten werden jedoch von den meisten privaten Versicherungen/Zusatzversicherungen erstattet.

Bei der Kinderprophylaxe müssen dem Entwicklungsstand des Kindes und des Kindergebisses angepasste Maßnahmen durchgeführt werden. Dieses kann z.B. sein:

  • Anfärben der Zahnbeläge
  • Unterweisung der speziellen Reinigung der Zähne im Wechselgebiss oder mit Zahnspange
  • Erklärung altersgerechter Putztechniken
  • Anwendung von Fluorgels
  • Ernährungslenkung, Elternberatung
  • Feststellung der Notwendigkeit zur Versiegelung bleibender Zähne

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt pro Kalenderhalbjahr die Kosten der Kinderprophylaxe bei Kindern von 6-18 Jahren. Sind weitergehende Leistungen notwendig, die der professionellen Zahnreinigung zuzurechnen sind, sind die Kosten dafür jedoch privat zu tragen. Private Versicherungen übernehmen die Kosten in der Regel mindestens 2mal pro Jahr.

 

Nach erfolgter Entfernung der harten Beläge ( Zahnstein ) kann die Zahnoberfläche zusätzlich mit einer Polierpaste und einem rotierenden Gummikelch oder Bürstchen gereinigt werden.

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Verfärbungen im Bereich der Zahnzwischenräume sollten mit einem gekörnten Polierstreifen entfernt werden.